Rücktritt und Aufenthaltsabbruch
General empfehlen wir jeden unserer Gäste neben einer Reisekrankenversicherung, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sollten private Umstände die Anmietung unmöglich machen, bieten wir unseren Gästen eine sehr kulante und faire Rücktrittregelung, die eine Erstattung von bis zu 100% der Mietkosten beinhaltet.
Unsere Gäste können vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Beendet der Gast den Aufenthalt vorzeitig, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Rücktrittstaffel für die Zeit zwischen den 13.05.2023 bis 13.10.2023
- bis 91Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
- danach und bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Auf Grund der Umstände und der Exklusivität, sind Winterangebote von der Erstattung ausgeschlossen.
- Buchungen 14.10.2023 – 11.05.2024: 100 % des Mietpreises